Erfahrungen & Bewertungen zu Ratior

Nettolohnoptimierung mit Edelmetallen

Maximieren Sie das Netto-Gehalt Ihrer Mitarbeiter OHNE die Lohnkosten zu erhöhen.
Entdecken Sie die Vorteile der Nettolohn-Optimierung mit Edelmetallen:

Lohnoptimierungsmöglichkeiten

steuerfrei
30% pauschale Versteuerung
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Steuerfreie Sachbezüge

bis zu 50€

monatlich

§ 8 EStG

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Anlassbezogene Sachzuwendungen

bis zu 60€

mehrmals jährlich

§ 19 EStG

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Zuwendungspauschale

bis zu 10.000€

jährlich

Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG

Alle drei Möglichkeiten können miteinander kombiniert werden.

Lohnoptimierungsmöglichkeiten

Nettolohnoptimierung mit Edelmetallen

Vorteile für Arbeitgeber

Welche Vorteile bringt Ihnen als  Arbeitgeber die Nettolohnoptimierung?

  • mehr Nettogehalt für Ihre Mitarbeiter,  ohne das Bruttogehalt zu erhöhen
  • stärkt die Mitarbeiterbindung
  • erhöht die Arbeitgeberattraktivität
  • steigert die Motivation der Mitarbeiter
  • spart Steuern und Sozialabgaben
  • Sie profitieren von niedrigeren Lohnnebenkosten
  • Aufwendungen sind 100% Betriebsausgaben
Investieren in Edelmetalle als Inflationsschutz
Erbanspruch bei Patchwork Familien

Nettolohnoptimierung mit Edelmetallen

Vorteile für Arbeitnehmer

Steuerersparnis

  • Direkte Reduzierung der zu  versteuernden Einkommensbasis
  • Senkung der Einkommensteuerlast  für Arbeitnehmer


Sozialversicherungsersparnis

  • Keine Sozialversicherungsbeiträge auf steuerfreie Sachbezüge
  • Entlastung sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer


Mehr Netto vom Brutto

  • Steuer- und abgabenfreie Sachbezüge erhöhen effektives Nettoeinkommen
  • Verbesserung der finanziellen Gesamtsituation des Arbeitnehmers
  • Keine Erhöhung der Steuerlast trotz zusätzlicher Leistungen

Steuerfreie Sachbezüge

Steuerfreie Sachbezüge
bis zu 50€ monatlich

  • Gesetzliche Grundlage: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
  • Freigrenze von 50€ pro Monat (seit 01.01.2022, vorher 44€)
  • Gilt für Sachbezüge, nicht für Bargeld
  • Muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten  Arbeitslohn gewährt werden
  • muss monatlich ausgezahlt werden
  • Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag  steuer- und sozialversicherungspflichtig

Steuerfreie Sachbezüge

Vorteile für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Der 50€ Sachbezug ist eine vorteilhafte Lösung
    sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter.
  • Für Mitarbeiter: steuerfreie Zusatzleistungen sowie eine große Flexibilität bei der Auswahl verschiedener Waren und Dienstleistungen
  • Für Arbeitgeber: profitieren durch den 50€ Sachbezug von steuerlichen Vorteilen.
  • stärkt Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung
  • Zudem können zusätzlich zum 50€ Sachbezug noch Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis zu einem Wert von 60€ steuerfrei gewährt werden.

Vorteile für den Arbeitnehmer

Vorteile für den Arbeitgeber

Steuerfreie Sachbezüge

FAZIT

Wenn der Arbeitgeber die Erhöhung von 50,00 € über den normalen Lohn versteuert, dann bedeutet das 60,23 € mehr pro Monat für den Arbeitgeber und  beim Arbeitnehmer kommen nur 25,88 € netto monatlich an.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Gerne informieren wir über weitere Details und unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung
der Nettolohnoptimierung in Ihrem Unternehmen.

Anlassbezogene Sachzuwendungen
bis zu 60€ mehrmals jährlich

  • Gesetzliche Grundlage: § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG
  • Zuwendungen zu persönlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen bis zu einem Betrag von 60 € pro Anlass steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Voraussetzung ist immer ein besonderes persönliches Ereignis des Arbeitnehmers oder seiner Familienangehörigen
  • Kann mehrmals im Jahr gewährt werden, je nach Anlass
  • Fallen mehrere Ereignisse in einen Monat, kann man die anlassbezogene Sachzuwendung auch mehrmals monatlich gewähren
  • Die 60-Euro-Freigrenze gilt pro Anlass, nicht als Monats- oder Jahresgrenze
  • unabhängig von der monatlichen 50€-Sachbezugsfreigrenze

Zuwendungspauschale
bis zu 10.000€ jährlich

  • Über § 37b EStG können Arbeitgeber Sachbezüge,  die zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgen, bis zu einem jährlichen Betrag von 10.000 Euro brutto mit 30% pauschal versteuern.
  • Arbeitgeber haben so die Möglichkeit, größere Geschenke  an Arbeitnehmer steuerbegünstigt zu verschenken.
  • Die Summe kann über das gesamte Jahr  in mehrere Beträge aufgeteilt werden
  • Für die Anwendung der pauschalen Lohnsteuer muss  es sich um Waren- oder Dienstleistungen handeln.
  • Die pauschal versteuerten Geschenke können zusätzlich zum 50€ Sachbezug und zu anlassbezogenen Sachzuwendungen bis 60€ erfolgen.
  • Zusätzlich zur Pauschalversteuerung müssen Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden.
  • Die Höhe der Sachzuwendung sollte im Verhältnis  zum Gehalt des Mitarbeiters stehen.

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der Nettolohnoptimierung in Ihrem Unternehmen.

Lässt sich das mit Edelmetallen abbilden?

Ja, unter folgenden Vorraussetzungen:

  • Gesetzliche Basis: § 8 Abs. 2 Sätze 1 und 9 EStG
  • Voraussetzung: Keine Verwendung als Zahlungsmittel
  • Einhaltung der Sachbezugsfreigrenze erforderlich
  • Sorgfältige Gestaltung und Dokumentation wichtig

Steuerfreie Sachbezüge in Form von Edelmetallen
Wieso es sich lohnt!

Nettolohnoptimierung mit Edelmetallen

Umsetzung mit RATIOR

Ganz einfach in drei Schritten
Gerne unterstützen wir Sie beim gesamten Prozess der Registrierung und Verifikation.
Auf Anfrage stellen wir alle notwendigen Dokumente sowie eine detaillierte Anleitung bereit.

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der Nettolohnoptimierung in Ihrem Unternehmen.

RATIOR
Experten für physische Edelmetalle

Mit über 55 Jahren Erfahrung im Sektor Edelmetalle bieten wir unseren Kunden intelligente Anlagestrategien und wertvolle Informationen.
Bei Fragen, Wünschen oder Unklarheiten kommen Sie gerne auf uns zu.

Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0) 6227 65506-0
oder per E-Mail an: Kontakt@Ratior.de

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