Nettolohnoptimierung mit Edelmetallen
Maximieren Sie das Netto-Gehalt Ihrer Mitarbeiter OHNE die Lohnkosten zu erhöhen.
Entdecken Sie die Vorteile der Nettolohn-Optimierung mit Edelmetallen:
Lohnoptimierungsmöglichkeiten
steuerfrei
30% pauschale Versteuerung
Steuerfreie Sachbezüge
bis zu 50€
monatlich
§ 8 EStG
Anlassbezogene Sachzuwendungen
bis zu 60€
mehrmals jährlich
§ 19 EStG
Zuwendungspauschale
bis zu 10.000€
jährlich
Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
Alle drei Möglichkeiten können miteinander kombiniert werden.
Lohnoptimierungsmöglichkeiten
Nettolohnoptimierung mit Edelmetallen
Vorteile für Arbeitgeber
Welche Vorteile bringt Ihnen als Arbeitgeber die Nettolohnoptimierung?
- mehr Nettogehalt für Ihre Mitarbeiter, ohne das Bruttogehalt zu erhöhen
- stärkt die Mitarbeiterbindung
- erhöht die Arbeitgeberattraktivität
- steigert die Motivation der Mitarbeiter
- spart Steuern und Sozialabgaben
- Sie profitieren von niedrigeren Lohnnebenkosten
- Aufwendungen sind 100% Betriebsausgaben
Nettolohnoptimierung mit Edelmetallen
Vorteile für Arbeitnehmer
Steuerersparnis
- Direkte Reduzierung der zu versteuernden Einkommensbasis
- Senkung der Einkommensteuerlast für Arbeitnehmer
Sozialversicherungsersparnis
- Keine Sozialversicherungsbeiträge auf steuerfreie Sachbezüge
- Entlastung sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer
Mehr Netto vom Brutto
- Steuer- und abgabenfreie Sachbezüge erhöhen effektives Nettoeinkommen
- Verbesserung der finanziellen Gesamtsituation des Arbeitnehmers
- Keine Erhöhung der Steuerlast trotz zusätzlicher Leistungen
Steuerfreie Sachbezüge
Steuerfreie Sachbezüge
bis zu 50€ monatlich
- Gesetzliche Grundlage: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
- Freigrenze von 50€ pro Monat (seit 01.01.2022, vorher 44€)
- Gilt für Sachbezüge, nicht für Bargeld
- Muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden
- muss monatlich ausgezahlt werden
- Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig
Steuerfreie Sachbezüge
Vorteile für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Der 50€ Sachbezug ist eine vorteilhafte Lösung
sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter. - Für Mitarbeiter: steuerfreie Zusatzleistungen sowie eine große Flexibilität bei der Auswahl verschiedener Waren und Dienstleistungen
- Für Arbeitgeber: profitieren durch den 50€ Sachbezug von steuerlichen Vorteilen.
- stärkt Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung
- Zudem können zusätzlich zum 50€ Sachbezug noch Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis zu einem Wert von 60€ steuerfrei gewährt werden.
Vorteile für den Arbeitnehmer
Vorteile für den Arbeitgeber
Steuerfreie Sachbezüge
FAZIT
Wenn der Arbeitgeber die Erhöhung von 50,00 € über den normalen Lohn versteuert, dann bedeutet das 60,23 € mehr pro Monat für den Arbeitgeber und beim Arbeitnehmer kommen nur 25,88 € netto monatlich an.
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Gerne informieren wir über weitere Details und unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung
der Nettolohnoptimierung in Ihrem Unternehmen.
Anlassbezogene Sachzuwendungen
bis zu 60€ mehrmals jährlich
- Gesetzliche Grundlage: § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG
- Zuwendungen zu persönlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen bis zu einem Betrag von 60 € pro Anlass steuer- und sozialversicherungsfrei
- Voraussetzung ist immer ein besonderes persönliches Ereignis des Arbeitnehmers oder seiner Familienangehörigen
- Kann mehrmals im Jahr gewährt werden, je nach Anlass
- Fallen mehrere Ereignisse in einen Monat, kann man die anlassbezogene Sachzuwendung auch mehrmals monatlich gewähren
- Die 60-Euro-Freigrenze gilt pro Anlass, nicht als Monats- oder Jahresgrenze
- unabhängig von der monatlichen 50€-Sachbezugsfreigrenze
Zuwendungspauschale
bis zu 10.000€ jährlich
- Über § 37b EStG können Arbeitgeber Sachbezüge, die zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgen, bis zu einem jährlichen Betrag von 10.000 Euro brutto mit 30% pauschal versteuern.
- Arbeitgeber haben so die Möglichkeit, größere Geschenke an Arbeitnehmer steuerbegünstigt zu verschenken.
- Die Summe kann über das gesamte Jahr in mehrere Beträge aufgeteilt werden
- Für die Anwendung der pauschalen Lohnsteuer muss es sich um Waren- oder Dienstleistungen handeln.
- Die pauschal versteuerten Geschenke können zusätzlich zum 50€ Sachbezug und zu anlassbezogenen Sachzuwendungen bis 60€ erfolgen.
- Zusätzlich zur Pauschalversteuerung müssen Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden.
- Die Höhe der Sachzuwendung sollte im Verhältnis zum Gehalt des Mitarbeiters stehen.
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Lässt sich das mit Edelmetallen abbilden?
Ja, unter folgenden Vorraussetzungen:
- Gesetzliche Basis: § 8 Abs. 2 Sätze 1 und 9 EStG
- Voraussetzung: Keine Verwendung als Zahlungsmittel
- Einhaltung der Sachbezugsfreigrenze erforderlich
- Sorgfältige Gestaltung und Dokumentation wichtig
- Für den Sachbezug kommen demnach nur Barren in Frage
- Anlage-Silbermünzen sind in ihren Herkunftsländern formal auch gesetzliche Zahlungsmittel und damit aus deutscher Steuer-Sicht ebenfalls Geld und keine Sache.
Steuerfreie Sachbezüge in Form von Edelmetallen
Wieso es sich lohnt!
Nettolohnoptimierung mit Edelmetallen
Umsetzung mit RATIOR
Ganz einfach in drei Schritten
Gerne unterstützen wir Sie beim gesamten Prozess der Registrierung und Verifikation.
Auf Anfrage stellen wir alle notwendigen Dokumente sowie eine detaillierte Anleitung bereit.
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der Nettolohnoptimierung in Ihrem Unternehmen.
RATIOR
Experten für physische Edelmetalle
Mit über 55 Jahren Erfahrung im Sektor Edelmetalle bieten wir unseren Kunden intelligente Anlagestrategien und wertvolle Informationen.
Bei Fragen, Wünschen oder Unklarheiten kommen Sie gerne auf uns zu.
Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0) 6227 65506-0
oder per E-Mail an: Kontakt@Ratior.de